Willkommen auf diesem Blog

Die Performance einer Fluggesellschaft wird stark durch das Safety- und Qualitätsmanagement geprägt, das alle Verfahrensschritte und Verfahren – von der Ausbildung der Piloten, Flugbegleiter bis zur Wartung - bis ins kleinste Detail dokumentiert und überwacht. Die Qualitäts- und Sicherheitsstandards gehen über die wesentlichen, gesetzlich vorgeschriebenen nationalen und internationalen Anforderungen hinaus. Das "Safety und Quality"-Management wacht firmenintern über diese Standards, überprüft das korrekte Reporting aller betroffenen Firmenbereiche und gibt bei Bedarf neue Ziele verbindlich vor. Dieser Blog zeigt in erster Linie die Elemente und den Aufbau eines Safety Management Systems in der Luftfahrt und zeigt wie QM und SMS sich gegenseitig ergänzen. Weiters werden Themen/News erläutert die Einfluss auf die Sicherheit in der Luftfahrt haben. Er dient in erster Linie als Schulungsunterlage und wird laufend adaptiert. Dieser Blog dient aber auch zur Anregung von Diskussionen über die Branche Luftfahrt hinaus, denn Safety Management Systeme in ähnlicher Form sind auch in anderen Unternehmen zu etablieren. Am Ende jedes Eintrages findet man die Möglichkeit einen Beitrag in Form eines Kommentars zu leisten. Der Verfasser freut sich über jegliche Kommentare und ist stets bemüht diese auch entsprechend zu behandeln. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Fachdiskussion. Viele der eingetragenen Kommentare vertiefen auch die angesprochenen Thematiken und werden laufend ergänzt.

Dienstag, 9. März 2010

SMS - Risikomanagement


Wurde Risiko erkannt, muss das Risiko eingeschätzt werden. Die Risikoeinschätzung beruht darauf, dass ausreichend Informationen über die Wahrscheinlichkeit und über mögliche Auswirkungen eines Szenarios vorhanden sind. Unter Szenario wird ein möglichst konkretes Bild über den Auftritt einer Gefahr oder Chance verstanden.
Risiko als Maß für eine konkret zutreffende Gefahr ist eine Kombination von Wahrscheinlichkeit und Auswirkung des Szenarios.
Nachdem das Risiko eingeschätzt wurde, muss eine Risikobewertung erfolgen. Die Risikobewertung ist ein Verfahren bei dem ein Vergleich eines festgestellten Risikos mit der Risikotoleranz durchgeführt wird. Dieser Vergleich ergibt als Resultat einen Hinweis auf einen möglichen Handlungsbedarf.
(siehe Beispiel Matrix)

Als Teil des SMS werden Berichte über Vorfälle entsprechend zugeordnet und bewertet.
Statistische tiefergehende Auswertungen ermöglichen Tendenzen zu erkennen und rechtzeitig Gegensteuerungs-Maßnahmen einzuleiten.

3 Kommentare:

  1. Hierbei verweise ich auf:

    The ARMS Methodology for OPERATIONAL RISK ASSESSMENT in Aviation Organisations

    developed by the ARMS Working Group 2007-2010

    http://www.easa.europa.eu/essi/ECAST_SMS.htm

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  2. Grundsätzlich gibt es fünf unterschiedliche Risikosteuerungsstrategien:

    Risikovermeidung: Eine vollständige Vermeidung von Risiken ist nicht Ziel des Risikomanagements und kann nur erreicht werden, indem man die risikobehaftete Aktivität unterlässt. Sinnvoll ist dies nur bei bestandsgefährdenden Risiken.
    Risikoverminderung: Die Verminderung von Risiken setzt darauf, Risikopotenziale - nicht wie bei der Risikovermeidung - auszuschließen, sondern auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.
    Risikobegrenzung: Die Risikobegrenzung gliedert sich auf in zwei Teilbereiche, der Risikostreuung (auch -diversifikation) und der Risikolimitierung. Die Risikostreuung fußt auf der Portfolio-Theorie, die besagt, dass die Kombination nicht vollständig miteinander korrelierender Anlagealternativen in einem Portfolio einen Diversifikationseffekt bewirkt, der in der Summe das Gesamtrisiko verringert oder sogar neutralisiert. Bei der Risikolimitierung setzt das Management Limite (also definierte Obergrenzen) für das Eingehen von Risiken.
    Risikoüberwälzung: Bei der Risikoüberwälzung wird das Risiko durch faktische oder vertragliche, teilweise oder völlige Überwälzung an Dritte übertragen. Die Übertragung steht in Verbindung mit einem zusätzlichen Geschäft, das das Risiko vollständig oder zu wesentlichen Teilen an Dritte weitergibt. Das Risiko wird hierbei nicht beseitigt, sondern wechselt den Risikoträger. Unterschieden werden kann zwischen der Überwälzung auf Versicherungsunternehmen und auf Vertragspartner.
    Risikoakzeptanz: Die Verminderung, Begrenzung und Überwälzung von Risiken kann die Risiken nicht vollständig ausschließen. Das verbleibende Restrisiko muss das Unternehmen akzeptieren und selbst tragen. Dies bedingt das Vorhandensein eines entsprechenden Risikodeckungspotenzials, da ein ggf. eintretender Schaden aus eigener Kraft gedeckt werden muss. Die Akzeptanz von Risiken sollte dann gewählt werden, wenn die vorstehend beschriebenen Wege in keiner positiven Aufwand-Nutzen-Relation stehen würden.

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  3. Risikomanagement ist ein permanenter Prozess. Das kontinuierlich zu verfolgende Ziel ist, das Unternehmen in die Lage zu versetzen, frühzeitig den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen zu erkennen.

    Wirksames Risikomanagement setzt eine klare Unternehmenspolitik voraus. Es muss von der Unternehmensleitung als Teil der Corporate Governance gesehen werden. Sofern noch erforderlich, muss ein entsprechender Beschluss der Unternehmensleitung zur Einrichtung und laufenden Anwendung eines Risikomanagementsystems gefasst werden.

    Ausgangspunkt ist sodann eine Bestandsaufnahme und Erfassung der unternehmensspezifischen Risiken (Risiko- und Schwachstellenanalyse) durch z. B. Besichtigungen, Gesprächen mit Mitarbeitern, Analyse von Schadensfällen etc. Untersuchungsgegenstand sind sowohl das Kerngeschäft als auch alle hierfür erforderlichen Unterstützungsprozesse.

    Anschließend erfolgt eine Bewertung der festgestellten Risiken. Diese orientiert sich i. d. R. an der Höhe der möglichen Schäden und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Nicht unmittelbar bezifferbare mögliche Schäden (insbesondere Imageverlust) werden qualitativ eingeschätzt.

    Die so gewonnenen Erkenntnisse werden in Maßnahmen der Risikosteuerung umgesetzt.

    Neben solchen Maßnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Schäden bedarf es der Erstellung von Notfallplänen, die den Umgang mit sich anbahnenden oder bereits eingetretenen Schäden regeln.

    Sämtliche Maßnahmen sind schließlich permanent zu hinterfragen und auf Angemessenheit und Wirksamkeit hin zu überprüfen.

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