Willkommen auf diesem Blog

Die Performance einer Fluggesellschaft wird stark durch das Safety- und Qualitätsmanagement geprägt, das alle Verfahrensschritte und Verfahren – von der Ausbildung der Piloten, Flugbegleiter bis zur Wartung - bis ins kleinste Detail dokumentiert und überwacht. Die Qualitäts- und Sicherheitsstandards gehen über die wesentlichen, gesetzlich vorgeschriebenen nationalen und internationalen Anforderungen hinaus. Das "Safety und Quality"-Management wacht firmenintern über diese Standards, überprüft das korrekte Reporting aller betroffenen Firmenbereiche und gibt bei Bedarf neue Ziele verbindlich vor. Dieser Blog zeigt in erster Linie die Elemente und den Aufbau eines Safety Management Systems in der Luftfahrt und zeigt wie QM und SMS sich gegenseitig ergänzen. Weiters werden Themen/News erläutert die Einfluss auf die Sicherheit in der Luftfahrt haben. Er dient in erster Linie als Schulungsunterlage und wird laufend adaptiert. Dieser Blog dient aber auch zur Anregung von Diskussionen über die Branche Luftfahrt hinaus, denn Safety Management Systeme in ähnlicher Form sind auch in anderen Unternehmen zu etablieren. Am Ende jedes Eintrages findet man die Möglichkeit einen Beitrag in Form eines Kommentars zu leisten. Der Verfasser freut sich über jegliche Kommentare und ist stets bemüht diese auch entsprechend zu behandeln. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Fachdiskussion. Viele der eingetragenen Kommentare vertiefen auch die angesprochenen Thematiken und werden laufend ergänzt.

Mittwoch, 24. Februar 2010

Einstieg - rechtliches Rahmenwerk

Für die Industrie legt die ISO Normenreihe, im speziellen die ISO 9001/2000 das Vorgehen zum Aufbau eines Q-Managementsystems fest. Ein wenig anders ist dies bei den Forderungen und Auflagen in der Luftfahrt im Speziellen für einen Flugbetrieb. Hier gelten zum Aufbau einer "Kontrollorganisation" (Quality System Operations) die rechtlichen Auflagen der JARs/EU Richtlinien/EASA Vorschriften, teils ICAO, sowie der nationalen Behörde.
Für den Quality Bereich sind dies:
(JARs) EU OPS 1, JAA TGL 44, EASA Part M, EASA NPA (derzeit noch nicht rechtsgültig) und national die "Air Operator Certificate Verordnung" kurz AOCV. Für Safety Management Systeme findet sich ein Leitfaden im ICAO Dokument 9859, der Quality integriert behandelt.
All diese Auflagen finden in folgenden Abhandlungen Berücksichtigung.

„Kontrollorganisation“ im Englischen übersetzt als „Quality System“ steht oft fälschlicherweise als Synonym für ein Qualitätsmanagementsystem. Qualitätsmanagementsysteme laut ISO Norm verfolgen ein sehr ambitioniertes Ziel, das weit über das OPS Regelwerk hinausgeht und betriebsweit, also über den Flugbetrieb hinaus, implementiert sein sollte.
- Ein Unternehmen je nach vorgegebener Strategie, ziel- und prozeßorientiert ausrichten und organisieren -
Die Werkzeuge hingegen sind ähnlich, oft gleich und sollten mit Berücksichtigung finden beim Aufbau eines „Quality System nach EU OPS 1.035“.

Darunter fallen :

• Qualitätsmanagement
• Prozeßmanagement
• Projektmanagement
• Informationsmanagement
• Wissensmanagement
• Sicherheitsmanagement, etc.

Folgende Beiträge sollen einen Überblick darüber geben, wie dies in einem Flugbetrieb umgesetzt werden kann.

10 Kommentare:

  1. EASA Part M entspricht :
    Commission Regulation (EC) No 2042/2003
    on the continuing airworthiness of aircraft and aeronautical products, parts and appliances, and on the approval of organisations and personnel involved in these tasks.
    M.A. 712 Quality System

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  2. JAA - Was ist das ?
    Die JAA ist aus rechtlicher Sicht eine Arbeitsgemeinschaft der Luftverwaltungen (Behörden) der europäischen Staaten, die für große Bereiche der Luftfahrt vereinheitlichte Regelungen erarbeitet. Diese werden als Joint Aviation Requirements (JAR) bezeichnet.

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  3. Österreich : OZB - ACG
    Für luftfahrtrechtliche Angelegenheiten ist in Österreich das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.

    Unter dem Bundesministerium befassen sich in Österreich zwei weitere Behörden mit luftfahrtrechtlichen Belangen:

    • Die Oberste Zivilluftfahrtbehörde (OZB) übt die Aufsicht über die Luftfahrtunternehmen und technischen Luftfahrtbetriebe in Österreich aus, um den für die Sicherheit der Luftfahrt erforderlichen technischen und flugbetrieblichen Standard sicherzustellen.
    Sie ist in allen wichtigen internationalen Luftfahrtorganisationen wie der ICAO, der ECAC, der JAA sowie in der EU vertreten.

    Auch der Abschluss bilateraler Luftverkehrsabkommen erfolgt unter wesentlicher Beteiligung dieser Behörde. Weitere Aufgaben sind die flugbetriebliche, technische und finanzielle Sicherheitsaufsicht über die Luftfahrt- und Instandhaltungsunternehmen sowie die Ausstellung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC - Air Operator’s Certificate) an österreichische Luftfahrtunternehmen.
    Das AOC ist die Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung für den gewerblichen Luftverkehr. Das AOC darf einem Luftfahrtunternehmen nur erteilt werden, wenn die in der AOC-Verordnung aufgestellten Erfordernisse erfüllt sind.
    Zu diesen Erfordernissen zählt unter anderem die Erstellung von Flugbetriebshandbüchern (Operations Manual), die der OZB zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Die OZB genehmigt ein OM nur dann, wenn dieses den Inhalten der EU OPS entspricht.

    Die Behörde genehmigt das OM mittels Bescheid. Das Luftfahrtunternehmen ist an das OM gebunden.

    Die Austro Control GmbH (ACG) ist seit 01.01.94 für die Flugsicherung und Flugsicherheit im österreichischen Luftraum zuständig. Mit diesem Tag hat sie die Aufgaben des ehemaligen Bundesamtes für Zivilluftfahrt übernommen. Weiters führt die ACG das Luftfahrtregister und ist zuständig für die Ausstellung und Verlängerung von Zivilluftfahrtpersonalausweisen.

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  4. EU Normen:
    Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union mit 1.1.1995 sind in Österreich auch sämtliche Regelungen des Europarechts verbindlich geworden.

    Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Europarecht Vorrang vor jeder Art von österreichischem Recht hat. Daher ist im Konfliktfall – wenn sich also europäisches und
    österreichisches Recht widersprechen - das Recht der Europäischen Gemeinschaft anzuwenden und das nationale Recht außer Acht zu lassen.

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  5. ISO Normen:

    Die Normenreihe ISO 9000 wird in 58 Ländern in der Landessprache als nationale Norm herausgegeben, darunter sind alle Industrieländer. Sie ist damit schon jetzt die am weitesten verbreitete Norm der ISO (International Organisation for Standardization).
    - Die ISO 9000 beschreibt Grundlagen für Qualitätsmanagementsysteme und legt die Terminologie für Qualitätsmanagementsysteme fest.
    - Die ISO 9001 legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem für den Fall fest, dass eine Organisation ihre Fähigkeit darlegen muss, Produkte bereitzustellen, die die Anforderungen der Kunden und die behördlichen Anforderungen erfüllen, und anstrebt, die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.
    - Die ISO 9004 stellt einen Leitfaden bereit, der sowohl die Wirksamkeit als auch die Effizienz des Qualitätsmanagementsystems betrachtet. Das Ziel dieser Norm besteht in der Leistungsverbesserung der Organisation sowie der Verbesserung der Zufriedenheit der Kunden und anderer interessierter Parteien.
    - Die ISO 19011 stellt eine Anleitung für das Auditieren von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen bereit.

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  6. Die ISO 9001 ist und bleibt die einzige Qualitätsmanagementnorm, die sich auf das gesamte Management im Unternehmen bezieht. Ein gut funktionierendes System nach ISO 9001 bleibt auch in Zukunft der Garant dafür, dass das Unternehmen sich rasch an neue äußere Anforderungen anpassen kann und somit ein Unternehmen zum Erfolg führen kann.

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  7. Was ist AS/EN/JISQ 9100 ?
    AS/EN/JISQ 9100 ist der international anerkannte Qualitätsstandard der Luftfahrt- und Raumfahrt¬industrie. Bekannt als AS 9100 in Nordamerika, EN 9100 in Europa und JISQ 9100 in Japan, wird der Standard und dessen Einhaltung stark von den großen Herstellern der Luftfahrt- und Raumfahrtindustrie, wie Airbus, Boeing, GEAE und Rolls-Royce, unterstützt. Das führt dazu, dass die Zertifizierung nach AS/EN/JISQ 9100 mittlerweile die grundlegende Voraussetzung darstellt, um als Lieferant mit diesen Herstellern zusammenzuarbeiten. Auf Basis der ISO 9000 Forderungen, liegt der besondere Fokus der AS/EN/JISQ 9100ff auf Qualität, Sicherheit und Technologie entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Luft- und Raumfahrtindustrie, inkl. aller Lieferanten.

    Was sind die wesentlichen Vorteile?

    - Kontinuierlicher Verbesserungsprozess durch ständige Optimierung der Unternehemensabläufe
    - Qualitätssicherung
    - Dokumentierte Einhaltung der Branchenanforderungen
    - Stärkung des Vertrauens in Lieferanten und Produkte
    - Sicherung der Wettbewerbs- und Qualitätsfähigkeit

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  8. ÖNORM EN9110 Anforderungen für Luftfahrtinstandhaltungsbetriebe

    Die Industrie gründete die International Aerospace Quality Group (IAQG) mit Vertretern aus Unternehmen in Amerika, Asien/Pazifik und Europa, um Initiativen umzusetzen, die zu wesentlichen Verbesserungen in der Qualität und zu einer Kostenreduzierung in der gesamten Wertschöpfungskette führen.
    Mit diesem Ziel vor Augen wurde die EN9110 unter Mitwirkung der IAQG erarbeitet.
    Die Norm fördert einen prozessorientierten Ansatz und regelt die Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme so, dass Unternehmen sie in allen Ebenen der Lieferkette weltweit verwenden können.
    Die Norm gilt für Serviceunternehmen, die Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsdienstleistungen für zivile und militärische Produkte der Luftfahrt erbringen, ebenso für Hersteller von Originalteilen.

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  9. ICAO Annex 19 betreffend Safety Management System derzeit in Ausarbeitung !

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  10. DAs Ziel der EN9110 ist unverständlich, denn für diese Zielgruppe gibt es ein verbindlichse, anzuwendendes Recht! Egal ob in Amerika, Asien oder Europa - dieses Gesetzeswerk deckt (mittlerweile inkl. Kennzahlen) die komplette Normenforderung ab. Wozu soll ein Unternehmen nochmals Geld investieren - für eine Zertifizierung die weder dem Unternehmen einen zusätzlichen Benefit bringt noch die Möglichkeit für ein Unternehmen mit dieser Zertifizierung alleine liefern bzw. bedienen zu dürfen.
    Iso9000 und alle deren Derivate sind mittlerweile soweit weg vom Kern der Sache, dass man - zumindest in der Luftfahrt - erkennen kann, dass viele Unternehmen die Zertifizierung zugunsten einer Vollzulassung durch die Behörde hinten anstellen.
    Als zugelassener BEtrieb DARF man einen zertifizierten Betrieb gar nicht 1:1 anerkennen man muss ihn genauso behandeln als hätte er gar nichts!

    Quelle: EC1702/2003 und 2042/2003
    MfG
    Peter GARTLGRUBER

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