Qualitätsmanagement, Safety Management, Risikomanagement - SMS Luftfahrt/Aviation
Willkommen auf diesem Blog
Die Performance einer Fluggesellschaft wird stark durch das Safety- und Qualitätsmanagement geprägt, das alle Verfahrensschritte und Verfahren – von der Ausbildung der Piloten, Flugbegleiter bis zur Wartung - bis ins kleinste Detail dokumentiert und überwacht. Die Qualitäts- und Sicherheitsstandards gehen über die wesentlichen, gesetzlich vorgeschriebenen nationalen und internationalen Anforderungen hinaus. Das "Safety und Quality"-Management wacht firmenintern über diese Standards, überprüft das korrekte Reporting aller betroffenen Firmenbereiche und gibt bei Bedarf neue Ziele verbindlich vor. Dieser Blog zeigt in erster Linie die Elemente und den Aufbau eines Safety Management Systems in der Luftfahrt und zeigt wie QM und SMS sich gegenseitig ergänzen. Weiters werden Themen/News erläutert die Einfluss auf die Sicherheit in der Luftfahrt haben. Er dient in erster Linie als Schulungsunterlage und wird laufend adaptiert. Dieser Blog dient aber auch zur Anregung von Diskussionen über die Branche Luftfahrt hinaus, denn Safety Management Systeme in ähnlicher Form sind auch in anderen Unternehmen zu etablieren. Am Ende jedes Eintrages findet man die Möglichkeit einen Beitrag in Form eines Kommentars zu leisten. Der Verfasser freut sich über jegliche Kommentare und ist stets bemüht diese auch entsprechend zu behandeln. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Fachdiskussion. Viele der eingetragenen Kommentare vertiefen auch die angesprochenen Thematiken und werden laufend ergänzt.
Freitag, 23. November 2012
Compliance Monitoring
Compliance Monitoring hat im Management System eine untergeordnete Rolle. Schließlich dient es lediglich dazu die Kontrolle der Umsetzung von Vorschriften zu überprüfen.
Es bestätigt sich, dass es Sinn macht Quality/Compliance Monitoring als Teil des SMS zu sehen (integriertes Managementsystem).
Donnerstag, 22. November 2012
Managementsystem (ORO.GEN.200)
Es wird das integrierte Managementsytem klar umrissen.
... und siehe da: Quality Management wird nun als Compliance Monitoring geführt (6)
Der Betreiber hat ein Managementsystem zu erstellen, einzuführen und zu pflegen, das Folgendes beinhaltet:
1. klar definierte Linien der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht beim gesamten Betreiber, einschließlich einer unmittelbaren Sicherheitsrechenschaftspflicht des verantwortlichen Betriebsleiters,
2. eine Beschreibung der allgemeinen Richtlinien und Grundsätze des Betreibers bezüglich der Sicherheit, als Sicherheitsgrundsätze bezeichnet,
3. eine Beschreibung der mit den Tätigkeiten des Betreibers verbundenen Risiken für den Luftverkehr, ihrer Bewertung und des Umgangs mit den damit verbundenen Risiken, einschließlich Maßnahmen zur Senkung des Risikos und zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen,
4. Schulung und Befähigung des Personals zur Durchführung seiner Aufgaben,
5. Dokumentation aller wichtigen Verfahren des Managementsystems, einschließlich eines Verfahrens, das dem Personal seine Verantwortlichkeiten deutlich macht, und des Verfahrens für die Änderung dieser Dokumentation,
6. eine Funktion für die Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Anforderungen durch den Betreiber. Die Überwachung der Einhaltung beinhaltet ein System zur Rückmeldung der Beanstandungen an den verantwortlichen Betriebsleiter, um die wirksame Umsetzung eventuell erforderlicher Abhilfemaßnahmen sicherzustellen, und
7. eventuelle zusätzliche Anforderungen, die in den betreffenden Teilabschnitten dieses Anhangs oder anderer einschlägiger Anhänge vorgeschrieben sind.
Das Managementsystem muss der Größe des Betreibers und Art und Umfang seiner Tätigkeiten angemessen sein, wobei die diesen Tätigkeiten innewohnenden Gefahren und damit verbundene Risiken zu berücksichtigen sind.
(Auszug aus EU Nr.965/2012)
Neue Durchführungsvorschriften
EU Amtsblatt L296 - Verordnung (EG) Nr.965/2012
Am 25.10.2012 wurden die neuen flugbetrieblichen Durchführungsvorschriften seitens der Europäischen Union veröffentlicht. In Österreich beträgt die Umsetzungsfrist 2 Jahre (OPT-OUT).
Anhang I regelt die Begriffsbestimmungen für die in den Anhängen II-V verwendeten Begriffe (Definitions),
Anhang II die Anforderungen an Behörden bezüglich des Flugbetriebs (Part-ARO),
Anhang III die Anforderungen an Organisationen bezüglich des Flugbetriebs (Part-ORO),
Anhang IV den gewerblichen Luftverkehr (Part-CAT) und
Anhang V die Sondergenehmigungen (Part-SPA).
Die Details hierzu finden sich auf der EASA Homepage: http://www.easa.eu.int/
Donnerstag, 27. Oktober 2011
EU Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Das Sicherheitsniveau in der europäischen Zivilluftfahrt ist hoch, wenn auch nicht das höchste weltweit. Wir sollten danach streben, zur sichersten Luftfahrtregion zu werden. Dazu werden wir, aufbauend auf der Arbeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), eine umfassende europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt entwickeln, die folgende Aspekte umfasst:
• Verbesserung der Erfassung, der Qualität sowie des Austauschs und der Analyse von Daten durch eine Überprüfung der Rechtsvorschriften über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt.
• Anpassung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen an die Entwicklung neuer Technologien (SESAR).
• Kohärente Umsetzung der EU-Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt in allen Bereichen des Luftverkehrs.
• Förderung der Transparenz und Austausch von Sicherheitsinformationen mit ICAO und anderen internationalen Luftverkehrspartnern, insbesondere im Rahmen der Initiative für den globalen Austausch von Sicherheitsinformationen (Global Safety Information Exchange). Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten, vor allem den Vereinigten Staaten, in Sicherheitsangelegenheiten im Hinblick auf die Angleichung von Rechtsvorschriften, gegenseitige Anerkennungen und technische Unterstützung.
• Entwicklung eines Sicherheitsmanagements auf EU-Ebene, das sicherheitsbezogene Leistungsziele und entsprechende Messungen umfasst, um die Risiken zu bestimmen und das Sicherheitsniveau ständig zu verbessern.
Freitag, 5. März 2010
EASA OPS/FCL
OPS bzw FCL Regelwerke sind derzeit noch nicht in Kraft gesetzt. Hier ist frühestens 2012 mit Rechtsgültigkeit zu rechnen.
(Hinweis: Details hierzu finden sich auf der EASA Homepage: Notice of Proposed Amendment No 2008, No 2009)
EASA Broadcast: European Aviation Safety Agency