Qualitätsmanagement, Safety Management, Risikomanagement - SMS Luftfahrt/Aviation
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Die Performance einer Fluggesellschaft wird stark durch das Safety- und Qualitätsmanagement geprägt, das alle Verfahrensschritte und Verfahren – von der Ausbildung der Piloten, Flugbegleiter bis zur Wartung - bis ins kleinste Detail dokumentiert und überwacht. Die Qualitäts- und Sicherheitsstandards gehen über die wesentlichen, gesetzlich vorgeschriebenen nationalen und internationalen Anforderungen hinaus. Das "Safety und Quality"-Management wacht firmenintern über diese Standards, überprüft das korrekte Reporting aller betroffenen Firmenbereiche und gibt bei Bedarf neue Ziele verbindlich vor. Dieser Blog zeigt in erster Linie die Elemente und den Aufbau eines Safety Management Systems in der Luftfahrt und zeigt wie QM und SMS sich gegenseitig ergänzen. Weiters werden Themen/News erläutert die Einfluss auf die Sicherheit in der Luftfahrt haben. Er dient in erster Linie als Schulungsunterlage und wird laufend adaptiert. Dieser Blog dient aber auch zur Anregung von Diskussionen über die Branche Luftfahrt hinaus, denn Safety Management Systeme in ähnlicher Form sind auch in anderen Unternehmen zu etablieren. Am Ende jedes Eintrages findet man die Möglichkeit einen Beitrag in Form eines Kommentars zu leisten. Der Verfasser freut sich über jegliche Kommentare und ist stets bemüht diese auch entsprechend zu behandeln. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Fachdiskussion. Viele der eingetragenen Kommentare vertiefen auch die angesprochenen Thematiken und werden laufend ergänzt.
Donnerstag, 19. März 2015
IATA Sicherheitsbericht für 2014
Im Jahr 2014 zählte die IATA zwölf tödliche Flugzeugunglücke mit insgesamt 641 Opfern. Zwischen 2009 und 2013 waren es durchschnittlich 19 Abstürze mit 517 Opfern pro Jahr.
Laut IATA-Bericht ereignete sich im Jahr 2014 ein Flugzeugunglück auf 4,4 Millionen Flüge.
Die Quote liege bei 0,23 Unglücken pro einer Million Flüge und befinde sich damit auf dem tiefsten Stand in der Geschichte der Luftfahrt.
Donnerstag, 26. Juni 2014
State Safety Programme
Dienstag, 15. April 2014
IATA Sicherheitsbericht für 2013
Mittwoch, 9. Januar 2013
Sicherheitsbilanz 2012
Die Einschätzung deckt sich mit noch vorläufigen Zahlen der Unfallforscher des Aviation Safety Networks, sowie der IATA.
Als sicherste Fluggesellschaft der Welt liegt Finnair vor Air New Zealand und Cathay Pacific aus Hongkonk. Weltweit sank die Zahl der Totalverluste von 45 auf 44 Flugzeuge.
Als Gründe für die zunehmende Sicherheit sieht das Unfallbüro neben den technischen Verbesserungen an Flugzeugen, der Flughafeninfrastruktur und der Luftraumüberwachung vor allem die zunehmende Umsetzung von globalen Sicherheitsstandards für den Flugbetrieb, die Ausbildung von Fachpersonal sowie unabhängige und schlagkräftige staatliche Überwachungsmaßnahmen.
Donnerstag, 27. Dezember 2012
IATA Sicherheitsbericht für 2012
Wie die IATA am 13. Dezember in Genf mitteilte, ist die Unfallzahl pro Millionen Flüge in den ersten elf Monaten des Jahres im Vergleich zu 2011 deutlich zurückgegangen, von 2,58 auf 2,14. Die Zahl der Todesopfer sank damit von 490 auf 401 Personen. Vor allem die im Westen produzierten Flugzeuge sind sicher: Hier sank die die Unfallzahl von 0,43 im Vorjahr auf 0,19. Die 243 Airlines, die dem Verband angeschlossen sind, verzeichneten gar keinen einzigen gravierenden Unfall.
Donnerstag, 22. November 2012
Managementsystem (ORO.GEN.200)
Es wird das integrierte Managementsytem klar umrissen.
... und siehe da: Quality Management wird nun als Compliance Monitoring geführt (6)
Der Betreiber hat ein Managementsystem zu erstellen, einzuführen und zu pflegen, das Folgendes beinhaltet:
1. klar definierte Linien der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht beim gesamten Betreiber, einschließlich einer unmittelbaren Sicherheitsrechenschaftspflicht des verantwortlichen Betriebsleiters,
2. eine Beschreibung der allgemeinen Richtlinien und Grundsätze des Betreibers bezüglich der Sicherheit, als Sicherheitsgrundsätze bezeichnet,
3. eine Beschreibung der mit den Tätigkeiten des Betreibers verbundenen Risiken für den Luftverkehr, ihrer Bewertung und des Umgangs mit den damit verbundenen Risiken, einschließlich Maßnahmen zur Senkung des Risikos und zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen,
4. Schulung und Befähigung des Personals zur Durchführung seiner Aufgaben,
5. Dokumentation aller wichtigen Verfahren des Managementsystems, einschließlich eines Verfahrens, das dem Personal seine Verantwortlichkeiten deutlich macht, und des Verfahrens für die Änderung dieser Dokumentation,
6. eine Funktion für die Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Anforderungen durch den Betreiber. Die Überwachung der Einhaltung beinhaltet ein System zur Rückmeldung der Beanstandungen an den verantwortlichen Betriebsleiter, um die wirksame Umsetzung eventuell erforderlicher Abhilfemaßnahmen sicherzustellen, und
7. eventuelle zusätzliche Anforderungen, die in den betreffenden Teilabschnitten dieses Anhangs oder anderer einschlägiger Anhänge vorgeschrieben sind.
Das Managementsystem muss der Größe des Betreibers und Art und Umfang seiner Tätigkeiten angemessen sein, wobei die diesen Tätigkeiten innewohnenden Gefahren und damit verbundene Risiken zu berücksichtigen sind.
(Auszug aus EU Nr.965/2012)
Dienstag, 30. Oktober 2012
Risikomanagement
Wirksames Risikomanagement setzt eine klare Unternehmenspolitik voraus. Es muss von der Unternehmensleitung als Teil der Corporate Governance gesehen werden. Sofern noch erforderlich, muss ein entsprechender Beschluss der Unternehmensleitung zur Einrichtung und laufenden Anwendung eines Risikomanagementsystems gefasst werden.
Ausgangspunkt ist sodann eine Bestandsaufnahme und Erfassung der unternehmensspezifischen Risiken (Risiko- und Schwachstellenanalyse) durch z. B. Besichtigungen, Gesprächen mit Mitarbeitern, Analyse von Schadensfällen etc. Untersuchungsgegenstand sind sowohl das Kerngeschäft als auch alle hierfür erforderlichen Unterstützungsprozesse.
Anschließend erfolgt eine Bewertung der festgestellten Risiken. Diese orientiert sich i. d. R. an der Höhe der möglichen Schäden und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Nicht unmittelbar bezifferbare mögliche Schäden (insbesondere Imageverlust) werden qualitativ eingeschätzt.
Die so gewonnenen Erkenntnisse werden in Maßnahmen der Risikosteuerung umgesetzt.
Neben solchen Maßnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Schäden bedarf es der Erstellung von Notfallplänen, die den Umgang mit sich anbahnenden oder bereits eingetretenen Schäden regeln.
Sämtliche Maßnahmen sind schließlich permanent zu hinterfragen und auf Angemessenheit und Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Grundsätzlich gibt es fünf unterschiedliche Risikosteuerungsstrategien:
Risikovermeidung, Risikoverminderung, Risikobegrenzung, Risikoüberwälzung und Risikoakzeptanz.
Buchtipp:
Bewertung operationeller Flugrisiken (Jochen Mickel) - Shaker Verlag
ISBN 978-3-8440-0008-5
Dienstag, 12. Juni 2012
IATA Sicherheitsbericht für 2011
Donnerstag, 27. Oktober 2011
EU Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Das Sicherheitsniveau in der europäischen Zivilluftfahrt ist hoch, wenn auch nicht das höchste weltweit. Wir sollten danach streben, zur sichersten Luftfahrtregion zu werden. Dazu werden wir, aufbauend auf der Arbeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), eine umfassende europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt entwickeln, die folgende Aspekte umfasst:
• Verbesserung der Erfassung, der Qualität sowie des Austauschs und der Analyse von Daten durch eine Überprüfung der Rechtsvorschriften über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt.
• Anpassung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen an die Entwicklung neuer Technologien (SESAR).
• Kohärente Umsetzung der EU-Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt in allen Bereichen des Luftverkehrs.
• Förderung der Transparenz und Austausch von Sicherheitsinformationen mit ICAO und anderen internationalen Luftverkehrspartnern, insbesondere im Rahmen der Initiative für den globalen Austausch von Sicherheitsinformationen (Global Safety Information Exchange). Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten, vor allem den Vereinigten Staaten, in Sicherheitsangelegenheiten im Hinblick auf die Angleichung von Rechtsvorschriften, gegenseitige Anerkennungen und technische Unterstützung.
• Entwicklung eines Sicherheitsmanagements auf EU-Ebene, das sicherheitsbezogene Leistungsziele und entsprechende Messungen umfasst, um die Risiken zu bestimmen und das Sicherheitsniveau ständig zu verbessern.
Freitag, 8. April 2011
IATA Sicherheitsbericht für 2010
Die Unfallquote lag im vergangenen Jahr auf dem niedrigsten Stand in der Geschichte der Luftfahrt und sogar noch niedriger als im bisherigen Rekordjahr 2006, in dem 0,65
Totalverluste pro eine Million Flüge verzeichnet wurden. Damit ist die Unfallquote in den vergangenen zehn Jahren um 42 Prozent gesunken. Als Totalverlust gilt ein Unfall, bei dem ein Flugzeug zerstört oder so stark geschädigt wird, dass es nicht mehr repariert werden kann.
Die IATA-Mitgliedsgesellschaften schneiden mit einer Unfallrate von 0,25 Totalverlusten pro eine Million Flüge besser als der weltweite Durchschnitt ab. Seit 1. April 2009 sind alle 234 Mitglieder IOSA-zertifiziert. Das IATA Operational Safety Audit (IOSA) gilt als weltweiter Industriestandard für das Safety Management der Fluggesellschaften. Die IOSA-Zertifizierung steht allen Fluggesellschaften unabhängig von einer IATA-Mitgliedschaft offen.
Aktuell sind über 350 Airlines zertifiziert.
Dienstag, 9. März 2010
SMS - ADREP
2004 wurde eine Softwareplattform seitens der Europäischen Union entwickelt, die den Behörden kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde.
(European Co-ordination Centre for Aviation Incident Reporting System (ECCAIRS))
Die ECCAIRS Software (ADREP 2000) ermöglicht es für statistische Zwecke Berichte in Ordner abzulegen, die mehrfach unterteilt sind:
- Event/Flightphase
- Descriptive Factor/Modifyer
- Explanatory Factor/Organisation/Persons/Modifyer
Die Anwendung ermöglicht das Auftreten von Vorfällen, die Häufung, etc festzustellen und ist auch als internes Werkzeug für Safety und Quality ein nützliches Tool, soweit die erfasste Datenmenge gross genug ist.
Montag, 1. März 2010
Zusammenfassung - QSicherungsprogramm
Nach Abklärung der rechtlichen Voraussetzungen, erfolgte in Abstimmung mit dem Management der grundlegende Aufbau eines QSicherungsprogramms. Die Kernprozesse wurden herausgearbeitet, der Arbeitsaufwand wurde abgeschätzt, mit der Dokumentation und Erstellung eines Auditplans wurde begonnen. Nun erfolgt die Ausbildung von geeigneten Auditoren und das Erstellen von Auditforms.
Ein Ansatz, ein Qualitätsmanagementsystem zu entwickeln und zu verwirklichen, besteht aus mehreren Schritten.
- Ermitteln der Erfordernisse und Erwartungen der Kunden und anderer interessierter Parteien (rechtliche Auflagen, Behörden, etc.);
- Festlegen der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele der Organisation;
- Festlegen der erforderlichen Prozesse und Verantwortlichkeiten, um die Qualitätsziele zu erreichen;
- Festlegen und Bereitstellen der erforderlichen Ressourcen, um die Qualitätsziele zu erreichen;
- Einführen von Methoden, die Wirksamkeit und Effizienz jedes einzelnen Prozesses zu messen (ISO Norm);
- Anwenden dieser Messungen zur Ermittlung der aktuellen Wirksamkeit und Effizienz jedes einzelnen Prozesses;
- Festlegen von Mitteln zur Verhinderung von Fehlern und zur Beseitigung ihrer Ursachen;
- Einführen und Anwenden eines Prozesses zur ständigen Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.
Für das Beurteilen von Qualitätsmanagementsystemen gibt es vier Grundfragen, die für jeden zu beurteilenden Prozess gestellt werden sollen:
1) Ist der Prozess festgelegt und in geeigneter Weise beschrieben?
2) Sind die Verantwortlichkeiten zugeordnet?
3) Sind die Verfahren umgesetzt und aufrechterhalten?
4) Ist der Prozess wirksam in Bezug auf die geforderten Ergebnisse?
Die Unterschiede zwischen ISO Norm und Luftfahrtvorschriften lassen sich einfach an einem Beispiel klarlegen. Während die ISO nicht nur Produktkonformität, sondern auch Ökonomie und Effizienz im Sinne des Unternehmers betrachtet, geht es der EU OPS in erster Linie um Gesetzeseinhaltung.
Betrachten wir dies bei der Erstellung eines Flugplans: Die Inhalte eines Flugplans sind gesetzlich geregelt.
Laut EU OPS gilt es, die tatsächlichen Inhalte mit der gesetzlichen Vorgabe zu vergleichen.
Laut ISO wäre auch noch z.B.: die Erstellungsdauer zu messen.
Die Anwendung der Grundsätze des Qualitätsmanagements bietet nicht nur unmittelbare Vorteile, sondern stellt auch einen wichtigen Beitrag zum Umgang mit Kosten und
Risiken dar. Überlegungen zum Management von Nutzen, Kosten und Risiken sind für die Organisation, ihre Kunden und andere interessierte Parteien von Bedeutung.
Qualitätssicherung Operations
Das Qualitätssicherungsprogramm orientiert sich in erster Linie an den Vorgaben
- EU OPS 1/ EEC No 3922/91
- JAA Leaflet No 44 (Guidance Material) bzw
- EASA Part M / EEC No 2042/2003
Die Grundzüge sind im Operations Manual Teil A/Kapitel 3 publiziert, in dem sich auch die Qualitätspolitik und Strategie des Unternehmens wiederfindet.
In erster Linie dient das Qualitätssicherungsprogramm dazu, sicherzustellen, dass die Operation entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird.
Zu diesem Zweck wird jährlich im 4.Quartal ein entsprechender Auditplan für das Folgejahr festgelegt. Dieser wird in Zusammenarbeit zwischen Quality Manager und Accountable Manager erstellt, den Postholdern Flight Ops/Ground Ops/Crew Training und Maintenance (EASA Part M) zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Auditvorbereitung und das Erstellen entsprechender Fragebögen für das Audit wird vom Quality Manager bzw den Auditoren durchgeführt. Je nach Notwendigkeit werden entsprechende Schwerpunkte gelegt.
Danach erfolgt die terminliche Fixierung in Abstimmung zwischen den Auditpartnern.
Die Findingbehebungsfrist beginnt per angeführtem Berichtsdatum.
Der Quality Manager ist über die getroffene Korrekturmaßnahme bei Level 1 und Level 2 Findings seitens der benannten verantwortlichen Person zeitgerecht schriftlich zu informieren.
Flight Safety relevante Findings werden speziell gekennzeichnet und sind sofort zu beheben.
Grundsätzlich ist jeder Bericht vertraulich zu behandeln und darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens nicht weitergegeben werden.
Das Audit-Formblatt gibt Aufschluss darüber, wieviele Abweichungen (Findings) in der jeweiligen Abstufung (1, 2, 3) beim Audit aufgefallen sind und in welchem Zeitrahmen die notwendigen Korrekuren durchzuführen sind. Die Behebung hat seitens der zuständigen Fachdienststellen zu erfolgen, die im Auditbericht explizit ausgewiesen werden sollten.
Der Qualitymanager ist über die Korrekturmassnahme schriftlich zu informieren und entscheidet, ob die Verbesserungsmassnahme ausreichend erfolgte. Danach wird das Finding geschlossen.
Grundsätzlich gibt es nur einen Originalbericht der von den Auditpartnern (Quality Manager/Auditor/Auditee) nach der Durchführung des Audits zu unterzeichnen ist.
Danach erfolgt die Information an das Management, der Auditbericht wird vom „Nominated Postholder“, sowie vom „Accountable Manager“ gegengekennzeichnet.
Die durchgeführten Korrekturen werden seitens des Quality Managers dokumentiert und festgehalten.
Jegliche Dokumentation des Audits (Auditfragebogen, Endbericht, Findingbehebung) unterliegt den Aufbewahrungsbestimmungen der EU OPS 1 und ist somit 5 Jahre zu archivieren.
Ein weiteres Werkzeug des Qualitätssicherungsprogramms ist die sogenannte „Quality Inspection“.
Eine Inspektion erfolgt zumeist unangekündigt.
Der Quality Manager/Auditor überprüft stichprobenweise spezielle Handlungen, Dokumente bzw Segmente der Operation auf deren Konformität. Eine Inspektion wird in der selben Form dokumentiert wie ein Audit.
Ergänzend zu den Audit und Inspektionsberichten, die ja auch an das Management gerichtet sind, erfolgt einmal jährlich eine Management Evaluation.
Dem Accountable Manager erstattet der Quality Manager Bericht über einen Auditzyklus, über Ergebnisse und getroffene Massnahmen.
Die Management Evaluation wird meist mit der Erstellung des Auditplans kombiniert, sodass zugleich Zielsetzungen für den nächsten Auditzyklus ausgearbeitet werden können.
Freitag, 26. Februar 2010
Qualitätssicherung - erste Schritte
(Zu beachten: Der sich jährlich ändernde Auditplan ist der Behörde auf Verlang zu übermitteln und sollte immer im letzten Quartal des Vorjahres erstellt werden.)
Dokumentationsanforderungen:
Die Dokumentation zum Qualitätsmanagementsystem muss enthalten:
- dokumentierte Qualitätspolitik und Qualitätsziele,
- ein Qualitätsmanagementhandbuch (OM A- Kapitel 3),
- dokumentierte Verfahren
- Dokumente, die die Organisation zur Sicherstellung der wirksamen Planung, Durchführung und Lenkung ihrer Prozesse benötigt.
Die Organisation muss ein Qualitätsmanagementhandbuch erstellen und aufrechterhalten, das folgendes enthält:
- den Anwendungsbereich des Qualitätsmanagementsystems einschließlich Einzelheiten und Begründungen für jegliche Ausschlüsse (Aufbauorganisation),
- die für das Qualitätsmanagementsystem erstellten Verfahren und Verweise darauf (Qualitätssicherungsprogramm) und
- eine Beschreibung der Wechselwirkung der Prozesse des Qualitätsmanagementsystems
- Merkmale eines kontrollierten Dokuments.
Aufzeichnungen müssen erstellt und aufrechterhalten werden, um einen Nachweis der Konformität mit den Anforderungen und des wirksamen Funktionierens des Qualitätsmanagementsystems bereitzustellen. Aufzeichnungen müssen lesbar, leicht erkennbar und wiederauffindbar bleiben. Ein dokumentiertes Verfahren muss erstellt werden, um die Lenkungsmaßnahmen festzulegen, die erforderlich sind für die Kennzeichnung, die Aufbewahrung, den Schutz, die Wiederauffindbarkeit, die Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen und die Verfügung über Aufzeichnungen.
Managementbewertung
Die Grundlagen für die Erstellung eines Qualitätssicherungsprogramms sollten in dieser ersten Bewertung festgelegt werden. Hierzu zählt:
- eine genaue Zielvereinbarung
- eine Qualtätspolitik
- Qualitätsziele.
Weitere Bewertungstermine sind zu vereinbaren.
Managementbewertung/Management Review/Management Evaluation:
Die oberste Leitung muss das Qualitätsmanagementsystem der Organisation in geplanten Abständen bewerten, um dessen fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sicherzustellen. Diese Bewertung muss die Bewertung von Möglichkeiten für Verbesserungen, und den Änderungsbedarf für das Qualitätsmanagementsystem einschließlich der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele enthalten. Aufzeichnungen über die Managementbewertung müssen aufrechterhalten werden.
Die Ergebnisse der Managementbewertung müssen Entscheidungen und Maßnahmen zu Folgendem enthalten:
- Verbesserung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems und seiner Prozesse,
- Produktverbesserung in Bezug auf Kundenanforderungen und
- Bedarf an Ressourcen.
Die Organisation muss die Arbeitsumgebung ermitteln, bereitstellen und aufrechterhalten, die zum Erreichen der Konformität mit den Produktanforderungen erforderlich ist.
Managementbewertungen sollten Plattformen für den Austausch neuer Ideen sein !